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Wiederaufnahme der Arbeit nach einer Krebserkrankung

 

 

Damit die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit unter optimalen Bedingungen erfolgt, sollten Sie diese zusammen mit Ihrem Hausarzt, Ihrem Onkologen/Spezialisten, dem Vertrauensarzt der Krankenkasse und dem Betriebsarzt vorbereiten.

 

Wann nehme ich die Arbeit wieder auf?

Sie können die Wiederaufnahme der Arbeit in Absprache mit Ihren betreuenden Ärzten am Ende oder eventuell sogar schon während des Verlaufs Ihrer Behandlung in Erwägung ziehen, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erlaubt.

Wie bereite ich mich auf die Wiederaufnahme vor?

Ein erster unverbindlicher (aber empfohlener) Besuch vor der Wiederaufnahme wird vom Betriebsarzt (sofern vorhanden) organisiert. Bei diesem Besuch werden Ihr Gesundheitszustand, mögliche Folgen Ihrer Krankheit und Ihrer Behandlungen sowie Ihre Motivation besprochen. Bei diesem Arztbesuch (der keine ärztliche Untersuchung einschliesst) lässt sich feststellen, ob Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können oder ob bestimmte Umgestaltungen erforderlich sind. 
Wenn eine Umgestaltung erforderlich ist, kann der Betriebsarzt sich an Ihren Arbeitgeber wenden, um eine für alle tragbare Lösung zu finden. Diese Vermittlung erfolgt jedoch nur auf Ihren Wunsch und unter strikter Wahrung der medizinischen Schweigepflicht.

Wer entscheidet über eine mögliche Anpassung meiner Arbeitszeit?

Sobald Ihre wichtigsten Behandlungen abgeschlossen sind, kann die Wiederaufnahme Ihrer Berufstätigkeit beispielsweise als Teilzeittätigkeit im Rahmen einer Wiedereingliederung mit Ihnen zusammen in Erwägung gezogen werden. Dieser Vorschlag könnte von Ihrem Onkologen oder von Ihrem Hausarzt gemacht werden. 
Die Gesamtdauer einer Teilzeittätigkeit im Rahmen einer Wiedereingliederung kann schwanken und richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand sowie Ihrer Leistungsfähigkeit.

Wie erfolgt die Wiederaufnahme der Arbeit?

Bei Wiederaufnahme der Arbeit entscheidet Ihr betreuendes Ärzteteam in periodischen Konsultationen zusammen mit Ihnen über  Ihre Einsatzfähigkeit und trifft die Anpassungen des Grades der Arbeitsunfähigkeitsgrades

Werde ich bei der Wiederaufnahme begleitet?

Neben Ihrem Hausarzt könnte auch der Betriebsarzt auf Ihren Wunsch eine enge Betreuung in Form von regelmässigen Arztbesuchen vorschlagen.
Er könnte Sie an eine Sozialassistentin oder einen Psychologen überweisen, die bzw. der Sie bei der Wiedereingewöhnung in die Arbeitswelt oder beim Finden einer neuen beruflichen Ausrichtung unterstützt.

Was passiert, wenn ich weiterhin arbeitsunfähig bin?

Wenn aufgrund des Schweregrades Ihrer Erkrankung eine längerdauernde Erwerbsunfähigkeit (100% Arbeitsunfähigkeit AUF) droht, empfiehlt es sich rechtzeitig Kontakt mit der kantonalen IV-Stelle aufzunehmen, um das weitere Procedere abzusprechen (evt. Umschulung möglich?)

 

Die Modalitäten für die Wiederaufnahme der Arbeit (Voll- oder Teilzeit) hängen von Ihrem Gesundheitszustand ab. Über die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit im Rahmen der Wiedereingliederung entscheidet Ihr betreuendes Aerzteteam zusammen mit Ihnen.


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Dr. Hannes Meier
 
Dr. med. Hannes Meier
 
Allgemeine Innere Medizin FMH