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Präventions- Leitfaden

Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF)

Ziel der schweizerischen Impfempfehlungen ist ein optimaler Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums. Eine Impfung wird dabei nur empfohlen, wenn der Nutzen die mit den Impfungen verbundenen Risiken in jedem Fall um ein Vielfaches übertrifft.

 

Was ist eine Impfung?

  • Eine Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor einer Infektionskrankheit. Das Prinzip einer Schutzimpfung besteht im Aufbau einer speziellen Abwehr gegen die jeweiligen Krankheitserreger oder gegen von ihnen produzierte Gifte.
  • Gegen viele Infektionskrankheiten sind Impfungen verfügbar. Eine Impfung wird auch Immunisierung genannt. Nach einer Impfung ist man gegen die jeweilige Erkrankung für die angegebene Zeit immun.
  • Bei einer Impfung können die Abwehrstoffe (Antikörper) dem Körper direkt verabreicht werden. Dann spricht man von passiver Immunisierung. Bei der passiven Immunisierung besteht der Schutz sofort, hält aber meist nur einige Monate an.
  • Es ist auch möglich, dem Körper verschiedene Erkennungsmerkmale eines Krankheitserregers, sogenannte Antigene, zu verabreichen. Dies löst im menschlichen Körper die Bildung von Abwehrstoffen durch das eigene Immunsystem aus. In diesem Fall spricht man von aktiver Immunisierung. Die Immunität hält bei der aktiven Immunisierung meist viele Jahre an, wirkt aber nicht sofort, sondern muss  über Wochen aufgebaut werden.
  • Die zur sogenannten Grundimmunisierung empfohlenen Impfungen sind aktive Immunisierungen. Eine passive Immunisierung führt man beispielsweise zur schnellen Auffrischung des Schutzes vor Wundstarrkrampf (Tetanus) nach Verletzungen durch.

Was ist zu Impf-Empfehlungen zu wissen?

  • In der Schweiz werden die öffentlich empfohlenen Impfungen in Form des schweizerischen Impfplans von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)  festgelegt. Dieser Impfplan wird zu Beginn jeden Jahres aktualisiert und veröffentlicht.
  • Bei der jährlichen Evaluierung der Impfungen werden Impfungen identifiziert, die für die öffentliche Gesundheit von großem Nutzen sind. Die EKIF unterschiedet 4 Empfehlungskategorien: 
    1. Empfohlene Basisimpfungen
    2. Empfohlene ergänzende Impfungen
    3. Empfohlene Impfungen für Risikogruppen und
    4. Impfungen ohne Empfehlungen. 
  • Es besteht in der Schweiz keine Impfpflicht. Ihr Arzt wird Sie gerne beraten und über Vor- und Nachteile von Impfung und Nicht-Impfung aufzuklären.
  • Neben dem individuellen Schutz haben die Impfempfehlungen auch das Ziel, seuchenartige Ausbrüche von Infektionskrankheiten durch eine hohe Impfrate in der Bevölkerung zu verhindern.
  • Die Kosten für alle empfohlenen Basisimpfungen für Kinder und Erwachsene sowie für die Nachholimpfungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.

Der Impfkalender

  • Empfohlene Basisimpfungen für Kinder laut schweizerischem Impfplan sind: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, invasive Infektionen durch Haemophilus influenzae Typ b, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Hepatitis B und humane Papillomaviren (HPV).
  • Regelmäßige Auffrischimpfungen gegen Diphtherie und Tetanus und die Gabe einer einmaligen Impfung gegen Pertussis sind ab dem 25. Geburtstag vorgesehen. Ab dem 65. Geburtstag kommen die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken hinzu.
  • Den empfohlenen Impfungen sind Impftermine zugeordnet. Abweichungen vom empfohlenen Impfalter sind unter Umständen notwendig. Die angegebenen Impftermine berücksichtigen die für den Aufbau eines Impfschutzes notwendigen Zeitabstände zwischen den Impfungen.
  • Zusätzlich zu den Basisimpfungen, werden im schweizerischen Impfplan drei ergänzende Impfungen vorgesehen: gegen Pneumokokken, gegen Meningokokken der Gruppe C und, für Frauen von 20–26 Jahren, gegen HPV.

Impfungen bei besonderem Risiko

  • Neben der Grundimmunisierung gibt es eine Reihe von Impfungen, die nur in bestimmten Situationen verabreicht werden sollten. Eine Übersicht hierzu ist ebenfalls in den Empfehlungen der EKIF enthalten.
  • Die Kosten für Reiseimpfungen werden nicht rückvergütet. Trotzdem sollten auch diese Impfungen im Impfausweis eingetragen werden.
  • Zu diesen speziellen Impfungen, über die Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen können, gehören: Pertussis, FSME, Grippeimpfung, Hepatitis A und B, Meningokokken, Pneumokokken, Varizellen, Tuberkulose und Tollwut.
  • Die FSME-Impfung wird allen Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren, die in FSME-Endemiegebieten wohnen oder dorthin reisen, empfohlen und die Kosten werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen.

Durchführung von Impfungen

  • Eine Impfung kann bei Hausärzten oder beim Kinderarzt durchgeführt werden.
  • Um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten, sollten beim Aufbau der Grundimmunisierung nach Möglichkeit Kombinationsimpfstoffe verwendet werden.
  • Um einen Impfschutz aufzubauen, ist bei vielen Impfungen die Gabe von drei Spritzen im Abstand von mehreren Wochen nötig.
  • Ein vollständiger Impfschutz ist nur dann erreichbar, wenn die vom Hersteller angegebene Zahl von Einzeldosen in den angegebenen Abständen verabreicht wurde.
  • Jede Impfung wird im Impfausweis dokumentiert. Den aktuellen Impfausweis können Sie sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit (http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/00682/00685/02113/index.html) herunterladen und ausdrucken. Diesen Impfausweis sollten sie gut aufbewahren. Sie sollten ihn vorlegen, wenn sie eine erneute Impfung erhalten oder auch wenn Sie beispielsweise wegen einer Verletzung ins Krankenhaus müssen. Zusätzlich können Sie den schweizerischen, elektronischen Impfausweis führen unter: https://www.meineimpfungen.ch
  • Je nach Impfung kann es sinnvoll sein, sich für 2-3 Tage zu schonen, beispielsweise auf Sport zu verzichten.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

  • Nach einer Impfung kann die Injektionsstelle für einige Zeit etwas schmerzen, druckempfindlich und gerötet sein.
  • Es können grippeartige Symptome auftreten.
  • Leichtes Fieber kann auftreten, sollte aber spätestens nach zwei Tagen wieder abklingen.
  • Starke, länger andauernde Symptome und hohes Fieber nach einer Impfung sind selten. In solchen Fall stellen Sie sich bitte Ihrem Hausarzt vor.

 

 

Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) gibt jährlich Empfehlungen heraus, welche Impfungen jeder Mensch als Basisschutz haben sollte. Lassen Sie sich zum aktuellen Stand von Ihrem Hausarzt beraten. Hierzu nehmen Sie am besten Ihren Impfausweis mit.

 

Stand: Oktober 2013

 

Link zum Schweizerischen Impfplan 2013: http://www.bag.admin.ch/ekif/04423/04428/


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Dr. Hannes Meier
 
Dr. med. Hannes Meier
 
Allgemeine Innere Medizin FMH